Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsstelle
Volkshochschule für den Landkreis Kelheim e.V.
Alleestr. 21
93309 Kelheim
Tel. 09441/17 50 98- 0
Fax 09441/17 50 98- 98
info(at)vhs-landkreiskelheim.de
www.vhs-landkreiskelheim.de
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 15.30 Uhr
Bankverbindung
Sparkasse Kelheim
BLZ: 75051565
Konto- Nummer: 10100733
Anmeldung
Sie können unter folgenden Anmeldemöglichkeiten wählen:
- schriftlich oder per Fax: 09441/17 50 98- 98
- persönlich zu den Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle
- telefonisch unter der Nummer 09441/17 50 98- 0
- per E-Mail unter info(at)vhs-landkreiskelheim.de
- online
Anmeldebestätigungen werden nicht versandt.
Kurs-/ Lehrgangsgebühr
Die Gebühren werden bei Kursbeginn fällig. Die Höhe der Kursgebühr ist jeweils bei den Kursprogrammen angegeben. Bei Lehrgängen, die nach dem SGB III gefördert werden, sind die Kosten in monatlichen Raten zu zahlen.
Rückzahlung
Eine Rückzahlung der Kursgebühr kann nur erfolgen, wenn ein Kurs von der VHS abgesagt wird. Ein Rücktritt nach dem 2. Unterrichtstag berechtigt nicht zur ganzen oder teilweisen Rückforderung der bezahlten Gebühr. Nicht besuchte Unterrichtsstunden verfallen.
Mindestbeteiligung
Ein Kurs findet in der Regel dann statt, wenn die Mindestteilnehmer bis zum 1.Kursabend angemeldet sind (bei EDV-Kursen 6 Teilnehmer). Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die vhs vor, den Kurs abzusagen.
Kündigung
a) Kurse
Ein Teilnehmer kann von einer Anmeldung zu einem Kurs bzw. einem Lehrgang vor Beginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
b) Lehrgänge
Für Maßnahmen und Lehrgänge, die von der Arbeitsagentur gefördert bzw. bezahlt werden, gelten die nachstehenden Teilnahme- und Kündigungsbedingungen:
Der Teilnehmer hat ein kostenloses 14-tägiges Rücktrittsrecht (auch bei fehlender Förderung nach SGB III), längstens bis Maßnahmebeginn.Bei Lehrgängen steht dem Teilnehmer ein Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Lehrgangsbeginn und danach mit einer Frist von 3 Monaten zu.Im Falle eines Abbruchs der Maßnahme entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten.
Ein vorzeitiger Abbruch ist nur durch wichtige Gründe in Absprache mit der zuständigen Arbeitsagentur/Arge möglich.Der Träger hat die Möglichkeit, die Maßnahme aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel öffentliches Desinteresse und häufige Fehlzeiten, in Absprache mit der Arbeitsagentur abzubrechen.Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die Lehrgangskosten von der Arbeitsagentur/Arge direkt an den Maßnahmeträger überwiesen werden.
Teilnahmebescheinigung
Die VHS bescheinigt dem Teilnehmer nach Beendigung des Kurses den Kursbesuch in Form eines Zertifikats und/oder einer Teilnahmebescheinigung.
Steuervergünstigung
Veranstaltungen der vhs können als „Werbekosten“ geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer durch die Veranstaltung in seinem Beruf weitergebildet wird.
Unterrichtsräume
Wir bitten die Kursteilnehmer, die Einrichtung der Schulungsräume pfleglich zu behandeln und nach Kursende die Unterrichtsräume aufzuräumen, das heißt, Tische und Stühle an ihren Platz zurückzustellen und gegebenenfalls die Fenster und Türen zu schließen. In allen Unterrichtsräumen gilt absolutes Rauchverbot.
Schadenshaftung
Für Schäden, Unfälle, Diebstähle usw., die den Teilnehmer vor, während und nach den Kursen zustoßen, übernimmt die vhs keine Haftung.
Stand: August 2008


