Informationen zur Beratung und Prämiengutschein

im Rahmen der Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Prämiengutscheine dienen der individuellen beruflichen Weiterbildung (Kurse und Prüfungen). Im Rahmen des Beratungsgespräches soll Ihr persönliches Weiterbildungsziel ermittelt werden und geprüft werden, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für einen Prämiegutschein erfüllen und ob die Weiterbildung gefördert werden kann.

Prämiengutscheine fördern 50% der Kosten für eine berufsbezogene Weiterbildung, max. 500,00 € pro Jahr können Erwerbstätige in Deutschland erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt.

Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, 

  • die außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
  • Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen
  • und die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Prämiengutscheine können im Weiteren nur für Kurse oder Prüfungen eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht sind.

Im Beratungsgespräch werden die individuellen Voraussetzungen geklärt. Sind sie nicht erfüllt und kann Ihnen kein Prämiengutschein ausgestellt werden, kann Ihnen die Beratungsstelle andere Möglichkeiten zur Erreichung Ihres Weiterbildungszieles aufzeigen.

Pro Person und pro Kalenderjahr kann nur ein Beratungsgespräch durchgeführt werden. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.

Ein Beratungsgespräch kann nur stattfinden, wenn Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • die nachfolgende, unterschriebene Einwilligungserklärung
  • ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein),
  • den Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers,
  • falls Sie nicht Deutsche/r sind: eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800/2623 000 oder per Email an bildungspraemie(at)bmbf.buergerservice-bund.de

Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:

  1. Sie suchen nach telefonischer Terminabsprache die Beratungsstelle Volkshochschule Landkreis Kelheim auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn diese erfüllt sind, erhalten Sie einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 €.
  2. Die Beratungsstelle VHS Landkreis Kelheim nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
  3. Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
  4. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
VHS-Telefon:

Lederergasse 2
09441/17 50 98-0

Alleestraße 21
09441/17 797-0

VHS-Sekretariat:

Lederergasse 2
D-93309 Kelheim

Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:00-17:00 Uhr
Fr 8:00-15:30 Uhr

Investitionen für Bildung und Infrastruktur

Investitionen dieser Volkshochschule wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes II aus Bundes- und Landesmittel gefördert.