Fördermöglichkeiten

WeGebAU
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 45 Jahre alt und Arbeitnehmer in einem Betrieb mit maximal 249 Mitarbeitern.
oder
Sie sind Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung (unabhängig von Alter und Betriebsgröße), Ihr Berufsabschluss liegt mindestens 4 Jahre zurück und Sie hatten keine mit öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung in den letzten 4 Jahren.
oder
Sie sind gering qualifizierter Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder gering qualifizierter Arbeitnehmer mit Berufsabschluss (seit mehr als 4 Jahren berufsfremd in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt).
Abruf der Förderung
Sie wenden sich an Ihre Arbeitsagentur vor Ort. Bei der Kontaktaufnahme ist Ihnen der Veranstalter gerne behilflich. Sie melden sich zu dem gewünschten Kurs per Telefon, Fax oder Email an. Sie füllen den Antrag für die Erlangung des Bildungsgutscheins aus. Nach erfolgter Prüfung wird für Sie der entsprechende Bildungsgutschein ausgestellt.



